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05.03.2010
Deutscher Pharma Recht Tag 2010
Veranstalter: BECKAKADEMIE SEMINARE in Kooperation mit dem pmi Verlag
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Peter Hoffmann
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Lebensmittel Recht Preis 2008 verliehen
Am 28. Oktober 2008 wurde im Rahmen des "Deutschen Rechtstages für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel" in Frankfurt am Main der "Lebensmittel Recht Preis 2008" verliehen. Preisträger ist RA Amin Werner, Bonn.
„Der Lebensmittel Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises. Der Preis wird in Form einer Medaille und einer Urkunde verliehen. Die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift Lebensmittel Recht wählen nach einem modernen Wahlverfahren den Preisträger. Der "Lebensmittel Recht Preis" wird vom pmi Verlag, Frankfurt/Main, und dem Verlag C.H. Beck, München, gestiftet.
LAUDATIO FÜR RA Amin Werner
von Prof. Dr. Wolfgang Voit, Sprecher der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Philipps-Universität Marburg
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Verdienste des Trägers des Lebensmittelrechts-Preises 2008 um das Lebensmittelrecht zu würdigen, ist mir ein besonderes Vergnügen und es fällt mir als Sprecher der Forschungsstelle für Deutsches und Europäisches Lebensmittel- und Futtermittelrecht der Philipps-Universität Marburg leicht, denn ohne ihn würde diese Forschungsstelle nicht existieren. Doch lassen Sie mich zunächst mit einigen biographischen Daten beginnen.
Amin Werner wurde 1966 in Bad Salzuflen geboren. Nach seinem rechtswissenschaftlichen Studium in Marburg und Kiel und seinem Zweiten Staatsexamen wurde er geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Backmittelinstitut e.V., dem er bis heute treu geblieben ist. Bald wurde er Geschäftsführer des Verbandes der Backmittel- und Backgrundstoffhersteller e.V. Unter seiner Geschäftsführung konnte der Verband sich stetig erweitern und auch über die Grenzen Deutschlands hinweg tätig werden. So wurde Herr Werner 2006 Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Getreidewirtschaft und –technologie Austria.
Neben seiner Verbandstätigkeit wurde Amin Werner auch durch seine Veröffentlichungen bekannt. Er verfasste nicht nur unzählige Rundbriefe über aktuelle Entwicklungen, sondern äußerte sich auch in der Zeitschrift Lebensmittel und Recht zur Frage der Überregulierung im Lebensmittelrecht (2006) und zur Kennzeichnung unverpackter Ware (2007). In dem von Krell und Warzecha herausgebenden Praxishandbuch Lebensmittelkennzeichnung informiert Herr Werner über die Besonderheiten der Kennzeichnung von Backwaren.
Es sind aber nicht nur diese Veröffentlichungen, die Herrn Werner als Preisträger qualifizieren, sondern es ist seine ganz besondere Art, Menschen zusammenzuführen und für eine gemeinsame Sache zu begeistern. So gewinnt Herr Werner nicht nur stets neue Mitglieder für seinen Verband, der gerade in diesen Wochen sogar seinen Namen geändert hat, um einem noch breiteren Mitgliederkreis offen zu stehen, sondern er hat auch über die Branchen hinweg die Grundlage für unsere Forschungsstelle geschaffen. Als Herr Werner vor 4 Jahren in Marburg die Idee einer solchen Forschungsstelle vorstellte, standen wir alle dem gleichermaßen positiv wie skeptisch gegenüber. Positiv, weil eine solche Forschungsstelle und ein entsprechender Ausbildungsgang sich exzellent mit unseren pharmarechtlichen Aktivitäten ergänzt. Für die Studierenden bietet die sehr praxisrelevante Kombination von Pharmarecht und Lebensmittelrecht eine noch weitere Verbesserung ihrer Berufschancen. Skeptisch waren wir deshalb, weil wir wissen, wie schwierig es ist, die finanziellen Grundlagen für eine solche Forschungsstelle und einen derartigen Ausbildungsgang zu schaffen. Herrn Werner gelang es in wenigen Monaten, mehr als 60 Mitglieder für einen Förderverein zu gewinnen. Die erste Lebensmittelrechtsakademie wurde dann ein großer Erfolg, der sich bis zur diesjährigen, dritten Lebensmittelrechtsakademie fortsetzt. Sieht man sich den interdisziplinären Teilnehmerkreis dieser Akademie an, so zeigt sich, in welchem Maße Amin Werner mit dieser Idee das Lebensmittelrecht mitprägt. Die Teilnehmer kommen von Kiel bis Österreich und von Stuttgart bis Dresden. Dies verdeutlicht, wie groß der Bedarf ist und wie gut diese Idee angenommen wird.
Eine universitäre Forschungsstelle hat immer auch den Vorteil, eine neutrale Plattform bilden zu können. Gemeinsam mit Herrn Werner und damit einem Vertreter von Wirtschaftsverbänden ist es uns gelungen, auch das Hessische Ministerium für Verbraucherschutz, Umwelt und ländlichen Raum nicht nur als Mitglied für unseren Verein zu gewinnen, sondern auch aktiv in die Arbeit einzubinden. So werden wir im November ein Symposium zum Verbraucherinformationsgesetz gemeinsam mit dem Ministerium veranstalten, zu dem wir mehr als 150 Teilnehmer aus der Akademie, der Wissenschaft, der Justiz und der Überwachung erwarten.
Dies alles ist nur gelungen, weil Herr Werner mit seiner offenen und fröhlichen Art, mit seinem Gestaltungswillen und seiner Schaffenskraft auf Menschen zugeht und diese für sich und die Sache einnimmt. Dabei lässt sich Herrn Werner auch persönliche Opfer nicht abschrecken. So wird nach den Begrüßungsabenden in Marburg noch ein Lokal reserviert, das selten vor drei Uhr in der Nacht verlassen wird, nur um den Zusammenhalt in der Akademie zu stärken. Legendär müssen auch die Feiern sein, die im Büro in Bonn stattfinden, um den vorbeiziehenden Karnevalszug zu bewundern.
So können wir nur wünschen, dass Herr Werner diesen Preis nicht als Preis für sein Lebenswerk ansieht, sondern als Anerkennung seiner Leistungen und als Ansporn, sich weiterhin für das Lebensmittelrecht und seine Lebensmittelrechtler zu engagieren. Zugleich möchte ich die Gelegenheit nutzen, ihm im Namen der Forschungsstelle herzlich zu danken und zu der verdienten Auszeichnung zu gratulieren.
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Deutscher Pharma Recht Preis 2008 verliehen
Am 11. April 2008 wurde im Rahmen des "Deutschen Pharma Recht Tages" in Frankfurt am Main der "Deutsche Pharma Recht Preis 2008" verliehen. Preisträger ist MinR Hans-Peter Hofmann, Bonn.
„Der Deutsche Pharma Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises. Der Preis wird in Form einer Medaille und einer Urkunde verliehen. Die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift Pharma Recht wählen nach einem modernen Wahlverfahren den Preisträger. Der "Deutsche Pharma Recht Preis" ist vom pmi Verlag, Frankfurt/Main, und dem Verlag C.H. Beck, München, gestiftet.
Laudatio für Hans-Peter Hofmann von RA Dr. Rolf-Georg Müller, LL.M.
Sehr geehrte Damen und Herren,
lieber Herr Hofmann,
es ist mir eine große Ehre und persönliche Freude, heute die Laudatio auf den diesjährigen Träger des Pharma Recht Preises - Herrn Ministerialrat Hans-Peter Hofmann - halten zu dürfen. Als ich vor einigen Wochen darum gebeten wurde, hatte ich für einen Moment leichte Bedenken. Diese resultierten aus dem Umstand, dass ich Sie – lieber Herr Hofmann – selbst vor etwa einem Jahr gefragt hatte, ob Sie bereit seien, die Zeitschrift Pharma Recht künftig mit herauszugeben. Sehr schnell sind diese Bedenken - die aus einer gewissen Befangenheit resultierten - indes der Freude gewichen, gerade diese Lobesrede halten zu dürfen; nicht zuletzt deshalb, weil sie diesen persönlichen Hintergrund hat.
Insofern bin ich versucht, zu sagen: Gerade erst Herausgeber der Zeitschrift und schon – gewissermaßen als Start-Ziel-Sieg – Träger des Pharma Recht Preises. Dies wäre jedoch in verschiedener Hinsicht verkürzt. Zum einen würden Ihre enormen Leistungen im Arzneimittelrecht allein in den Kontext der Zeitschrift Pharma Recht gestellt. Zum anderen liefe eine solche Sichtweise dem Umstand zuwider, dass Sie Ihre Tätigkeit im jetzigen Bundesministerium für Gesundheit bereits im Jahre 1975 aufgenommen haben, d.h. zu einem Zeitpunkt, zu dem die Zeitschrift nicht einmal gegründet war. Bekanntermaßen mussten noch drei weitere Jahre ins Land gehen, bis es dann anlässlich des Arzneimittelneuordnungsgesetzes soweit war. Dieser Zeitpunkt versetzt uns nun allerdings in die glückliche Situation, dass Ihre Preisträgerschaft mit dem 30-jährigen Jubiläum der Zeitschrift zusammenfällt.
Aber immer der Reihe nach: Nimmt man den eigentlichen Start Ihrer Karriere in den Blick, so ist im Anschluss an das Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und den Vorbereitungsdienst in Aachen, Bonn und Köln der Eintritt in das Bundesministerium im Jahre 1975 zu nennen. Ihre dortige Referententätigkeit erstreckte sich bis zum Jahre 1978 auf die Bereiche „Gesundheitsberufe, Lebensmittelrecht, Chemikalienrecht und Arzneimittelrecht“. Die heutige Fokussierung auf das Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht stand zu Beginn Ihrer Laufbahn also keineswegs fest. Auch wirkt es – zumindest aus jetziger Perspektive – ein wenig beunruhigend, dass Sie in den Jahren 1976/77 als Experte bei der EG-Kommission im Bereich „Lebensmittelrecht“ tätig waren. Hier musste man sich also gewisse Sorgen machen, ob Sie Ihre beruflichen Weichen dauerhaft zugunsten des Pharmarechts stellen würden. Sicherlich wäre Ihre Arbeit auch dort von Erfolg gekrönt. Dennoch darf ich heute sagen, dass Sie im Jahre 1989 glücklicherweise Referatsleiter im Referat „Arzneimittelrecht, Heilmittelwerberecht und Tierarzneimittel“ wurden und dies auch geblieben sind.
Ihr Wissen, Ihre Kompetenz und Ihr hoher persönlicher Einsatz in der Vergangenheit und bei Ihrer jetzigen Tätigkeit sind mehr als beeindruckend. Das enge Zeitbudget, das ich heute – auch mit Blick auf den üppigen Strauß der anstehenden Referate – zur Verfügung habe, würde gänzlich gesprengt, wollte ich Ihre Tätigkeitsschwerpunkte nur annähernd vollständig darstellen. Deshalb muss ich mich auf einige wenige Schlaglichter beschränken:
Sie hatten die Federführung für – sage und schreibe – 8 Novellen des Arzneimittelgesetzes inne, die aktuelle 15. Novelle nicht einmal mitgezählt. Letztere ist dann gewissermaßen Ihre persönliche 9. Symphonie, womit Sie bereits sehr nahe an Ihr eigenes „Novellen-Jubiläum“ heranrücken. Insofern bin ich sicher, dass die 9. - anders als bei Beethoven, ebenfalls einem Bonner - nicht Ihre letzte, vollständige Symphonie sein wird. Hierbei möchte ich mich allerdings nicht in Spekulationen verlieren, ob diese dann etwa als „Freude schöner Pharmafunken“ in die Arzneimittel-Geschichte eingehen wird.
Pflichtbewusst und umsichtig haben Sie des Weiteren auch für zahlreiche europäische Vorhaben und Verfahren verantwortlich gezeichnet. Beispielhaft seien die Verordnung über die zentrale Zulassung aus dem Jahre 1993 sowie der Review der arzneimittelrechtlichen Vorschriften in den Jahren 2001 bis 2004 genannt. Als ob das nationale und europäische Arzneimittelrecht nicht schon komplex genug wären, haben Sie darüber hinaus - gewissermaßen als Kür - auch zahlreiche Schnittstellen-Themen bearbeitet, wie insbesondere die Schnittstelle zwischen dem Arzneimittel- und dem Sozialrecht, die sich etwa mit Blick auf die Festbeträge ergibt.
Doch kommen wir von dem reizvollen Festbetrags-Thema wieder zurück auf das Festbeitrags-Thema im eigentlichen Sinne: Ihr beachtliches, breit angelegtes Kompetenzspektrum spiegelt sich nämlich auch in zahlreichen Fachpublikationen wieder, von denen ich nur einige exemplarisch hervorheben möchte:
• Freier Arzneimittelverkehr in der EG
• Verbot von Doping-Arzneimitteln
• Nachzulassung von Arzneimitteln nach der 10. Novelle
• Regulatorische Anforderungen für die klinische Prüfung
• Verbesserung der Bekämpfung des Dopings im Sport
Weiterhin sind Sie vielen von uns auch auf Grund Ihrer intensiven Vortragstätigkeit bekannt und vertraut. Sie referieren seit vielen Jahren mit großer Bandbreite über europäische und nationale Themen und Vorhaben im Pharma Recht. Heute erwarten wir mit Spannung Ihre Ausführungen zu der anstehenden 15. AMG-Novelle.
Gerade mit Blick auf diese und die vorherigen Novellen wird deutlich: Sie sitzen nicht nur an der legislatorischen Quelle, sondern repräsentieren diese selbst. Gewiss sind diese Verfahren für Sie mit einem immensen Zeit- und Nerveneinsatz verbunden. An den betreffenden Entwürfen zerren vielfältige Kräfte in diverse Richtungen, wobei Ihnen als Komponist häufig Dissonanzen aufgedrängt werden. Dies ändert sich keineswegs, wenn das - oft kompromissgeladene - Gesetz beschlossen und in Kraft getreten ist. Im Gegenteil, kaum ist dies geschehen, fallen ganze Rudel von Pharma-Rechtlern über die noch junge Novelle her und monieren Umsetzungs-, Durchsetzungs- und sonstige Defizite. Ich hoffe, dass Sie sich von derartigen literarischen und zum Teil sogar gerichtlichen Störfeuern auch weiterhin nicht beirren lassen, denn was wäre die Pharma-Szene ohne Ihre AMG-Novellen?
Die heutige Preisverleihung ist eine schöne Gelegenheit, auch Ihrer Frau und Ihren drei Töchtern zu danken. Sicherlich ist Ihre bisherige Lebensleistung um das Arzneimittelrecht in gewissem Umfang auch mit einem Verzicht auf Ihre Familie verbunden. Bemerkenswert ist hierbei nicht nur, dass Ihre Frau Medizinerin ist, sondern auch, dass Ihr Töchter-Trio mit Juristerei, Medizin und Volkswirtschaft - vielleicht nicht ganz zufällig - Studiengänge auserkoren hat, die für abendfüllende Diskussionen - auch oder gerade - über das Pharmarecht nahezu einladen.
Lieber Herr Hofmann. Sie haben sich um die Architektur des Pharma Rechts in herausragender Weise verdient gemacht. Wir sind stolz und glücklich, dass Sie unter uns sind und wünschen Ihnen für die bevorstehende Novelle und Ihr künftiges Engagement eine weiterhin so erfolgreiche Hand.
Im Namen aller Anwesenden die besten Glückwünsche zum Pharma Recht Preis 2008! |
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Deutscher Generika Preis 2008 verliehen
Anlässlich des 3. Deutschen Generika Tages am 22. Januar 2008, haben der pmi Verlag und der Deutsche Generikaverband in Frankfurt am Main den Deutschen Generika Preis 2008 an Herrn Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, verliehen.
„Der Deutsche Generika Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit EUR 1.500 Preisgeld dotiert, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises und stellte fest, dass sich Herr Dr. Hansen mit großem Abstand bei der für den Preis üblichen Abstimmung unter den Generikaherstellern durchgesetzt habe.
Für Dr. Hansen seien Generika schließlich keine „Billigmedizin“. Er wisse, dass die enormen Einsparleistungen, die die Generikaindustrie erbringt, noch nicht einmal ausreichen, um Kostenstiegerungen im patentgeschützten Bereich vollständig zu kompensieren, hob Dr. Dietmar Buchberger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Generikaverbandes, in seiner Laudatio hervor.
„Herr Dr. Hansen versteht die Sorge der mittelständischen, unabhängigen Generikahersteller in Deutschland vor einem Generika-Oligopol mit wenigen Großkonzernen. Er weiß, dass der Wettbewerb die Einsparungen liefert und dass es dafür auch Wettbewerber braucht“, so Dr. Buchberger weiter.
Dr. Hansen unterstrich in seinen Dankesworten, dass - so wichtig wie z. B. die Me-too-Quote auch sei - nach wie vor auch größtes Augenmerk auf die weitere Anhebung der Generika-Quote gelegt werden müsse. Hier gäbe es noch immer erhebliches Steigerungspotential.
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Apotheken Recht Preis 2007 verliehen
Am 4. Dezember 2007 wurde im Rahmen des "Deutschen Apotheken Rechts Tages" in Frankfurt am Main der "Apotheken Recht Preis 2007" verliehen. Preisträger ist Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Frankfurt/Main.
„Der Apotheken Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises. Die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift Apotheke & Recht wählen nach einem modernen Wahlverfahren den Preisträger.
Der "Deutsche Apotheken Recht Preis" ist vom pmi Verlag, Frankfurt/Main, und dem Nomos Verlag Baden-Baden, gestiftet.
LAUDATIO für Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Frankfurt/Main
Von RA Lutz Tisch, Berlin
Sehr geehrtes Ehepaar Hoffmann,
sehr geehrter Herr Professor Letzgus,
meine Damen und Herren,
anlässlich des jährlich stattfindenden Apotheken Recht Tages werden um das Rechtsgebiet verdiente Persönlichkeiten gewürdigt und mit dem Apothekenrechtpreis geehrt. Wenn in der Reihe der bisherigen Preisträger einer diese Auszeichnung in besonderer Weise verdient hat, so ist es der diesjährige. Wie kein anderer kennt er das deutsche und europäische Arzneimittel- und Apothekenrecht, hat es vielfältig mitgestaltet und kommentiert. Die Rede ist von Prof. Dr. Hilko J. Meyer, von dem auch ich mit Stolz berichten kann, dass er mir seit unserem ersten Kennenlernen ein immer wohlwollender, konstruktiver und konstruktiv kritischer Wegbegleiter war. Damit auch Sie diese Wertschätzung mit mir teilen können, möchte ich einige ausgewählte Stationen seines Werdeganges, einige Eigenheiten seiner Persönlichkeit und einige seiner Spuren im deutschen und europäischen Recht beleuchten: Hilko J. Meyer, Meyer mit „ey“ wurde am 26. März 1953 geboren. Sein wohlgehüteter zweiter Vorname gab ihm Gelegenheit, nach amerikanischem Vorbild – John F. – die Unverwechselbarkeit seines „Meyer“ durch Hilko J. sicherzustellen und einen Trend – Johannes B. – zu begründen.
Sein wissenschaftliches Fundament legte Prof. Meyer als Student der Rechte an der Philipps-Universität Marburg. Nach erfolgreichen Staatsexamina promovierte er – und das war kein Karnevalsscherz – am 11.11.1985 zum Doktor der Rechte an der Johann W. Goethe Universität Frankfurt am Main. 1997 zum Professor an der Fachhochschule Frankfurt am Main berufen, hat er dort eine C-3-Professur inne und ist seit Mitte 2004 Dekan des Fachbereiches Wirtschaft und Recht mit damals schon mehr als 1.750 Studierenden in 6 Studiengängen, betreut von mehr als 50 Professoren und Lehrbeauftragten. Der Schwerpunkt seiner eigenen Lehrtätigkeit liegt auf dem europäischen Wirtschaftsrecht, dem Recht des deutschen und europäischen Gesundheitswesens, dem E-Commerce und Internet-Recht, der Vertragsgestaltung und ökonomischen Analyse des Rechts. Bereits vor seiner professoralen Karriere lieferte er ab 1984 Beiträge zum Gesundheitsrecht in Weiterbildungsseminaren und Konferenzen und hielt Lehrveranstaltungen in den Weiterbildungsstudiengängen „Consumer Health Care“ an der Humboldt Universität Berlin und „Gesundheitsökonomie“ an der European Business School, Oestrich-Winkel. In einer Vielzahl von Monografien, Beiträgen in Sammelwerken und Zeitschriftenartikeln setzt er sich vornehmlich mit dem nationalen und europäischen Arzneimittel- und Apothekenrecht auseinander. Als Mitherausgeber der Zeitschrift „Apotheke & Recht“ ist er dem pmi Verlag seit langem verbunden.
Neben dieser wissenschaftlichen Vita des Prof. Dr. jur. Hilko J. Meyer verfügt der Preisträger aber auch über vielfältige berufspraktische Erfahrungen, die ihn maßgeblich prägten und während derer er Gelegenheit nahm, auf der Grundlage klarer Analysen sein Umfeld und das Apothekenrecht zu prägen.
Nach vorübergehender Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer Frankfurter Kanzlei heuerte er 1984 im Geschäftsbereich Recht der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA – an, den er von 1986 bis 1989 als Leiter der Rechtsabteilung prägte. Bescheiden, wie er sich ausnimmt, spricht er selbst von einer „Lehrzeit“ bei Herrn Dr. iur. utr. Johannes Pieck, dem damals wohl erfahrensten und intimsten Kenner des deutschen Apothekenrechts, der, um in der Terminologie zu bleiben, auch mein späterer Lehrmeister wurde. Die größten Herausforderungen der damaligen Zeit waren ein 1985 ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rabattweitergabe, das den einheitlichen Apothekenabgabepreis in Frage gestellt hätte. Nicht zuletzt ein von Prof. Meyer 1986 in der NJW erschienener Artikel trug maßgeblich dazu bei, dass diese Folgen in der Praxis nicht eintraten. Mit seiner, wie er selber sagt, ersten großen Stellungnahme gegenüber dem Verordnungsgeber der Apothekenbetriebsordnung hinterließ er weitere markante Spuren im Apothekenrecht. Bereits in dieser Zeit beschäftigte er sich zunehmend mit europarechtlichen Fragen und investierte sehr viel Arbeit in die Gründung der IFA-GmbH mit den Gesellschaftern ABDA, BPI und PHAGRO. Damit waren, wie sich später herausstellte, die Weichen in Richtung seiner beiden nächsten Arbeitgeber gestellt.
1988 kreuzten sich erstmals auch unsere Wege. Zunächst als Praktikant, sodann als Rechtsreferendar in der Wahlstation lernte ich Prof. Meyer als geduldigen, hilfsbereiten und dem unbedarften Nachwuchs aufgeschlossenen Menschen kennen. Als Prof. Meyer 1990 als Referent für Sozialpolitik zum BPI wechselte, schlug er Herrn Dr. Pieck vor, mich als Mitarbeiter der ABDA zu gewinnen. Mit Fug und Recht kann ich also behaupten, dass Sie, lieber Herr Prof. Meyer, meinen Werdegang ganz maßgeblich beeinflusst haben. Nach 17 Jahren positiver Erfahrung mit Ihrem von Dr. Pieck umgesetzten Vorschlag möchte ich mich dafür an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Danke auch für den seit dieser Zeit kontinuierlichen Gedankenaustausch, Ihre stete Bereitschaft als Sparingpartner in der Diskussion brisanter Themen und für Ihre immer wohlwollende Grundhaltung gegenüber dem Berufsstand der Apotheker und ihrer Berufsvertretungen.
Als Herr Prof. Meyer 1990 – da waren wir stehen geblieben – als Referent für Sozialpolitik zum BPI wechselte, beschäftigten ihn der Einigungsvertrag, Verhandlungen über den Abschlag Ost und die Einführung der Festbeträge. Bereits zu diesem Zeitpunkt war die bevorstehende Spaltung des einflussreichen Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie für ihn spürbar. Daher wechselte er 1991 erneut sein Tätigkeitsfeld und arbeitete für die kommenden sechs Jahre als Geschäftsführer und Justitiar des Pharmazeutischen Großhandelsverbandes. Seine gesundheitspolitisch geprägte Sichtweise, seine profunden Rechtskenntnisse und seine besonnene Art ergänzten die Kompetenzen des PHAGRO und blieben nicht ohne Auswirkungen bei der Novellierung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe und vielfältigen Stellungnahmen namens des PHAGRO zu den anstehenden Gesundheitsreformen.
Zu einer Abrundung und Vervollkommnung rechtspolitischer Ein- und Ansichten trug die Funktion von Herrn Prof. Meyer als Generalsekretär des Europäischen Großhandelsverbandes GIRP von 1994 bis 1997 bei. In dieser Funktion arbeitete er mit an den Guidelines on good Distribution Practice of Medicinal Products for Human Use, die 1994 von der EU verabschiedet wurden. Ebenso wie er auf nationaler Ebene einen partnerschaftlichen Umgang zwischen PHAGRO und ABDA praktizierte, kämpfte er in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Verband der Apotheker – ZAEU – für ein absolutes Verbot des Teleshoppings für Arzneimittel in der Fernsehrichtlinie, das mit Unterstützung des Europäischen Parlaments gegen die Tendenz der EU-Kommission durchgesetzt werden konnte. Mit Antritt seiner Fachhochschulprofessur 1997 wechselte er in die Rolle eines Beraters des PHAGRO. In einem Gutachten zum E-Commerce mit Arzneimitteln beleuchtete er die Zulässigkeit des Internet-Vertriebs apothekenpflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher in Deutschland und lieferte einen wichtigen Baustein dafür, dass das Landgericht Frankfurt am Main in dem Verfahren des Deutschen Apothekerverbandes gegen DocMorris eine Vorlage zum Europäischen Gerichtshof für erforderlich hielt. Das Verfahren endete vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Bestätigung des Versandverbots für verschreibungspflichtige Arzneimittel, also für 80% des deutschen Arzneimittelmarktes und enthielt Ansatzpunkte für weitergehende Versandhandelsverbote unter näher zu begründenden Umständen auch für OTC-Arzneimittel. Damit gab der Europäische Gerichtshof Prof. Meyer und der vom DAV vertretenen Position zum größten Teil recht. Leider hatte der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des Gesundheitswesens bereits anderslautende Fakten geschaffen und den Versandhandel mit Arzneimitteln uneingeschränkt zugelassen. Ein Missgriff, der ordnungsrechtlich absehbar aktuelle Rechtsprechung zu Pick up-Stellen für den Arzneimittelversand in Drogeriemärkten möglich machte und ohne gesetzgeberische Korrektur die Apotheken heutiger Gestalt rechtlich in Frage stellt. In der Begründung des Landgerichts Frankfurt am Main kam Prof. Meyer im Zusammenhang mit der den einstweiligen Rechtschutz rechtfertigenden Eilbedürftigkeit zu besonderen Ehren: „Die angemessene Zeitspanne ist im vorliegenden Fall noch nicht abgelaufen. Die hier verflossene Zeit von knapp zwei Monaten erscheint als noch nicht zu lange. Zu berücksichtigen ist im vorliegenden Falle insbesondere, dass schwierige Rechtsfragen, insbesondere solche des europäischen Rechts zu entscheiden sind. Aus dem Vorbringen der Parteien lässt sich entnehmen, dass der Kläger ein Rechtsgutachten des Prof. Dr. Hilko J. Meyer zum Thema „E-Commerce mit Arzneimitteln“ einholte. Dies kostete Zeit.“ (Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.11.2000, Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen DocMorris).
Es gäbe noch viele bedeutende Aspekte der Tätigkeit des diesjährigen Preisträgers zu berichten. Ich möchte nur noch ein Beispiel geben, das seine rechtspolitische Weitsicht beweist und die Bedeutung seiner vielfältigen Publikationen unterstreicht: 1986 forderte er in dem eingangs bereits angesprochenen NJW-Artikel den Gesetzgeber auf, eine Rabattbegrenzung für die Direktbelieferung vorzunehmen. Schon 20 Jahre später reagierte der Gesetzgeber, offenbar aber ohne den Meyerschen Artikel zu kennen. Hätte er ihn gekannt, wäre § 7 HWG vermutlich weniger verunglückt und hätte nicht bereits einer erneuten Klarstellung unterzogen werden müssen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, Meyer lesen, bildet, Meyer kennen, bereichert und von Meyer geachtet werden, beglückt. Welche besseren Qualifikationen könnten einen würdigen Preisträger des Apothekenrechtpreises ausmachen.
In diesem Sinne beglückwünsche ich Sie, lieber Herr Prof. Dr. Hilko J. Meyer, zu der verdienten Ehrung und Sie, liebes Ehepaar Hoffmann und den beteiligten Beirat, zur hervorragenden Wahl des zu Ehrenden.
Herrn Prof. Dr. iur. Hilko J. Meyer wünsche ich Gesundheit, Kraft und Fortune bei allen gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen.
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Deutscher Preis für Qualiät im Gesundheitswesen 2007 verliehen
Am 26. November 2007 wurde im Rahmen des Krankenhaus Recht Tages in Frankfurt am Main der vom pmi Verlag, Frankfurt/Main, gestiftete Deutsche Preis für Qualität im Gesundheitswesen 2007 verliehen. Der durch die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift „Qualitätsmanagement in Klinik und Praxis“ gewählte Preisträger 2007 ist der Gemeinsame Bundesausschuss GBA. Der Preis wurde von Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG, Frankfurt am Main, an Dr. Dr. Wolfgang Fuchs, stv. Geschäftsführer des GBA, Siegburg, überreicht.
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Medizinprodukte Recht Preis 2007 verliehen
Am 26. Oktober 2007 wurde im Rahmen des Deutschen Medizinprodukte Recht Tages in Frankfurt am Main der vom Nomos Verlag, Baden-Baden, und dem pmi Verlag, Frankfurt/Main, gestiftete Medizinprodukte Recht Preis 2007 verliehen. Der durch die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift „MPR Medizinprodukte Recht“ gewählte Preisträger 2007 ist Dr. Michael Banz, Leiter der Rechtsabteilung der Paul Hartmann AG in Heidenheim. Der Preis wurde von Prof. Dr. Klaus Letzgus, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden, und Peter Hoffmann, pmi Verlag, Frankfurt am Main, überreicht. Die Laudatio wurde von RA Rainer Hill, Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. (BVMed) mit Sitz in Berlin, gehalten.
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Deutscher Patienten Recht Preis 2007 verliehen
Am 18. September 2007 wurde im Rahmen des "5. Deutschen Patienten Recht Tages" in Frankfurt am Main der "Deutsche Patienten Recht Preis 2007" verliehen.
Preisträgerin ist Christina Claußen, Karlsruhe.
Die Laudatio hielt RA Herbert Wartensleben, Stolberg.
„Der Deutsche Patienten Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises. Die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift PatientenRechte wählen nach einem modernen Wahlverfahren den Preisträger. Der "Deutsche Patienten Recht Preis" ist vom pmi Verlag, Frankfurt/Main, gestiftet. |
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Deutscher Arzt Recht Preis 2007 verliehen
Am 31. März 2007 wurde im Rahmen des "Deutschen Arzt Recht Tages" in Frankfurt am Main der "Deutsche Arzt Recht Preis 2007" verliehen. Preisträger ist Prof. Dr. iur. Dr. med. Christian Dierks, Berlin.
„Der Deutsche Arzt Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises. Die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift AZR Arzt Zahnarzt Recht wählen nach einem modernen Wahlverfahren den Preisträger. Der "Deutsche Arzt Recht Preis" ist vom pmi Verlag, Frankfurt/Main, und dem Nomos Verlag Baden-Baden, gestiftet.
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Deutscher Pharma Recht Preis 2007 verliehen
Am 30. März 2007 wurde im Rahmen des "Deutschen Pharma Recht Tages" in Frankfurt am Main der "Deutsche Pharma Recht Preis 2007" verliehen. Preisträger ist Prof. Dr. iur. Wolfgang Voit, Marburg.
„Der Deutsche Pharma Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises. Die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift Pharma Recht wählen nach einem modernen Wahlverfahren den Preisträger. Der "Deutsche Pharma Recht Preis" ist vom pmi Verlag, Frankfurt/Main, und dem
Verlag C.H. Beck, München, gestiftet.
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Deutscher Generika Preis 2007 verliehen
Am 17. Janaur 2007 wurde im Rahmen des "Deutschen Generika Tages" in Frankfurt am Main der "Deutsche Generika Preis 2007" verliehen. Preisträger ist Prof. Henning H. Blume, Oberursel.
„Der Deutsche Generika Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit EUR 1.500 Preisgeld dotiert, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises.
LAUDATIO FÜR Prof. Henning H. Blume
von Dr. med. Dietmar Buchberger, Berlin
Mit Riesenabstand konnten Sie sich in diesem Jahr bei der üblichen Abstimmung unter den Geschäftsführern der deutschen Generikahersteller durchsetzen. Zunächst dafür unsere herzlichen Glückwünsche.
Der Riesenabstand hat sicher Gründe: Begleitet doch Ihr Name jeden, der in die „Generikawelt“ neu eintritt, quasi vom ersten Tag an. Auf den zweiten Blick ist er aber auch erstaunlich, denn Ihr Name fällt natürlich umso öfter, je weiter man sich in das regulatorische Gebiet der Generikawelt begibt, umso mehr man mit Zulassungen usw. zu tun hat. Und diese Bereiche führen ja manchmal in der Wahrnehmung gerade bei den Generika, die als bloße Nachahmer abqualifiziert werden und denen oft die Notwendigkeit wissenschaftlicher Arbeit abgesprochen wird, ein Schattendasein. Wenn es aber darauf ankommt, eben nicht. Das zeigt, dass der Preis heute an Sie geht, der sich – wie wohl kein anderer – auf diesem wissenschaftlichen Feld betätigt hat und das freut mich, der ja auch aus dem Bereich Wissenschaft der Generikaindustrie stammt, natürlich ganz besonders.
Und Sie haben in der Tat auf diesem Gebiet viel für Generika geleistet.
Nach dem Pharmaziestudium in Frankfurt, der Promotion und Habilitation waren Sie von 1983 – 1997 Leiter des Zentrallabors Deutscher Apotheker (ZL) in Eschborn. Das war eine Zeit, in der selbst Generikahersteller den Begriff „Generikum“ manchmal noch vermieden. Unser eigener Verband hieß deshalb anfangs noch gar nicht Deutscher Generikaverband, sondern Verband aktiver Pharmaunternehmen (VAP). Sie haben ganz großen Anteil daran, dass sich dies geändert hat und zwar nicht durch Propaganda, durch Marktschreierei oder durch Lautstärke, sondern durch wissenschaftliche Arbeit.
Ich weiß, dass Sie ursprünglich gar nicht Pharmazie, sondern Medizin studieren wollten. Vielleicht ist das ja der Grund, warum Sie sich mit Dingen beschäftigt haben, die schon deutlich in die Medizin hineinspielen, wie der Physiologie des Magen-Darm-Traktes. Ein ganz wesentliches Arbeitsgebiet, ein wesentlicher Schwerpunkt Ihrer Arbeit waren aber die Planung, Durchführung und Auswertung von Phase-1-Studien, die Pharmakokinetik, Bioverfügbarkeit/Bioäquivalenz und die Berücksichtigung spezieller Populationen dabei.
Schon 1988 – und das allein erklärt eigentlich schon die heutige Ehrung – publizierten Sie das Buch „Qualitätsbeurteilung von wirkstoffgleichen Fertigarzneimitteln (Generika)“. Unzählige Publikationen und Vorträge zeugen von der inhaltlichen Tiefe, der wissenschaftlichen, thematischen Breite Ihrer Arbeit und natürlich auch von Ihrem enormen Arbeitspensum, das Sie stets an den Tag gelegt haben. Neben 180 Originalpublikationen, mehr als 80 Übersichtsartikeln und Aufsätzen zur Arzneimittelqualität und zahlreichen Vorträgen auf wissenschaftlichen Symposien und Kongressen waren Sie als Sachverständiger tätig für das BfArM, die FDA und die EMEA und dabei keineswegs beschränkt auf die Befassung mit Generika. Die breite wissenschaftliche Tätigkeit, die breiten wissenschaftlichen Interessen sowie die speziellen Erfahrungen umfassten auch die biopharmazeutische Charakterisierung von Arzneistoffen und Fertigarzneimitteln, Entwicklungskonzepte für optimierte Arzneiformen – auch nicht typisch „generisch“ – sowie z. B. die Mitgliedschaft in der Expertengruppe „Arzneimittelinnovationen“.
Diese thematische Breite und das Fehlen der reinen Fixierung auf die Bearbeitung des Themas „Generika“ ist aber selbst aus Sicht der Generikaindustrie mit Sicherheit kein Nach-, sondern ein Vorteil: Ihnen kann nämlich niemand nachsagen, dass Sie dogmatisch auf generische Grundsatzpositionen fixiert seien - wie z.B. wir -, sondern Sie haben sich stets unabhängig gezeigt.
Das hat zu vielen Aufgaben und Anerkennungen geführt. Lassen Sie mich dazu beispielhaft nur die Mitgliedschaft in der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft, der Arbeitsgemeinschaft Pharmazeutische Verfahrenstechnik, der Deutschen Gesellschaft für experimentelle und klinische Pharmakologie und Toxikologie (DGPT) und anderen wissenschaftlichen Gesellschaften sowie die Mitgliedschaft in den Sachverständigenkommissionen Arzneibuchkommission beim BfArM und Bioverfügbarkeitskommission beim BfArM beispielhaft nennen.
Sie genießen wissenschaftliche und persönliche Akzeptanz auf beiden Seiten – bei den Innovatoren, genauso wie bei den Generikaherstellern und diese Breite, diese Tiefe und vor allem diese Unabhängigkeit macht Ihr Urteil in Sachen Generika umso wertvoller.
Sie haben damit viel für die Generikaindustrie getan und völlig zu Recht den Preis bekommen.
Wir möchten uns an dieser Stelle auch einmal für Ihre bisherige Arbeit bedanken.
Nochmals herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
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Apotheken Recht Preis 2006 verliehen
Am 6. Dezember 2006 wurde im Rahmen des "Deutschen Apotheken Rechts Tages" in Frankfurt am Main der "Apotheken Recht Preis 2006" verliehen. Preisträger ist RA Lutz Tisch, Berlin.
„Der Apotheken Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises. Die Herausgeber und Beiräte der Fachzeitschrift Apotheke & Recht wählen nach einem modernen Wahlverfahren den Preisträger.
LAUDATIO FÜR RA Lutz Tisch
von Prof. Dr. Hilko J. Meyer, Frankfurt/Main
Sehr geehrte Frau Hoffmann, sehr geehrter Herr Hoffmann,
meine Damen und Herren, lieber Herr Tisch,
ich freue mich außerordentlich, dass ich heute die große Ehre habe, die Laudatio auf Sie als frischgebackenen Preisträger des Deutschen Apothekenrechtspreises halten zu dürfen. Das liegt natürlich auch ein wenig daran, dass ich es mir als mein Verdienst anrechne, Herrn Tisch überhaupt zur ABDA und damit zum Apothekenrecht gebracht zu haben. Denn als ich damals Mitte 1989 die Entscheidung traf, meine Position als Leiter der ABDA-Rechtsabteilung aufzugeben und zum BPI zu gehen, da habe ich meinem damaligen Chef, nämlich dem Sprecher der ABDA-Geschäftsführung Dr. Johannes Pieck, den Rat gegeben, Herrn Tisch, der kurz zuvor seine Referendarstation bei mir beendet hatte, als einen potentiellen Nachfolger anzusprechen. Ich bin mir bewusst, dass ich in der Rolle des entscheidenden Weichenstellers einige ernsthafte Konkurrenten habe. Da ist zum Beispiel die frühere Freundin von Herrn Tisch, die als Pharmazeutin seine Liebe zur Pharmazie weckte und deren Vater den Kontakt zur ABDA herstellte. Und da ist vor allem Herr Dr. Pieck, der mir erst kürzlich lebhaft versicherte, er hätte damals Herrn Tisch bereits lange vor meiner Empfehlung angesprochen. Wie dem auch sei, hier gilt wohl der alte Spruch: Der Erfolg hat viele Väter! Denn dass es eine gute Entscheidung war, Herrn Tisch für das Apothekenrecht zu gewinnen, das ist spätestens seit heute amtlich.
Aber noch einmal der Reihe nach: Herr Lutz Tisch wurde 1960 in Berlin geboren, ist verheiratet und hat eine Tochter. Von 1980 bis 1985 studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Von 1986 bis 1989 dauerte das Referendariat. Am 1. Oktober 1989 trat Herr Tisch in die Dienste der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ein. Er ist also seit 17 Jahren für die Apothekerschaft tätig, seit 1997 als Leiter der ABDA-Rechtsabteilung, seit 2001 als ABDA-Geschäftsführer Apotheken- und Arzneimittelrecht, Berufsrecht.
Diese Entscheidung hat das Leben von Herrn Tisch verändert. Das klingt vielleicht etwas pathetisch, aber ich kann aus eigener Erfahrung sagen, das Verbandsleben im Allgemeinen, die Tätigkeit in der ABDA im Besonderen, hat etwas sehr forderndes, etwas sehr bestimmendes, dem man sich nicht so leicht entziehen kann. Für Herrn Tisch hatte das zum Beispiel die Konsequenz, dass er seine begonnene Dissertation über die Werbebeschränkungen der Apotheker nicht zuende führen konnte. Stattdessen hat er sich den Herausforderungen des Verbandslebens gestellt. Dessen Intensität hat etwas damit zu tun, dass man sich als Verbandsjurist dem Recht immer gleichzeitig von sehr unterschiedlichen Positionen aus zu nähern hat: als Vertreter kollektiver Interessen, der den Gesetzgeber von allzugroßen Fehlern abzuhalten hat, als Kommentator, der die dann doch wider besseren Rat verabschiedeten Gesetze seinen Mitgliedern erläutern und dabei gleichzeitig praktikable Umsetzungswege zu suchen hat, als Ratgeber in Einzelfragen der täglichen Rechtsanwendung und nicht zuletzt als jemand, der in den kleinen und großen Verbandsgremien auch einmal widerspricht, der vor Wunschdenken warnt und der sich nicht scheut, Grundsatzfragen auch gerichtlich auszutragen. Und außerdem ist man in einem Verband der Verbände wie der ABDA Diener vieler Herren. Das alles unter einen Hut zu bringen gelingt auf Dauer nur dem, der in der Lage ist, zuzuhören und sich deutlich zu artikulieren, der loyal ist und doch seine intellektuelle Unabhängigkeit bewahrt, dem die persönliche Glaubwürdigkeit wichtiger ist als der kurzfristige Beifall für eine populistische Schlagzeile mit Ausrufungszeichen.
All dies hat Herr Tisch mit Bravour gemeistert. Es würde den mir heute gesteckten Rahmen sprengen, auch nur annähernd die wichtigsten Rechtsfragen aufzuzählen, an denen Herr Tisch in den letzen 17 Jahren maßgeblich beteiligt war. Es sollen einige Stichworte genügen. Da ist zum einen das fortwährende Ringen nach innen und außen um die Glaubwürdigkeit des Apothekerberufs als akademischen, freiberuflich ausgeübten Heilberuf, zum Beispiel dadurch, dass die pharmazeutische Beratung als zentrale Berufspflicht der Apotheker in deren praktischem Selbstverständnis verankert wird oder die Krankenhausapotheke sich als pharmazeutische und nicht rein logistische Instanz etabliert. Da ist die Begleitung der vielen Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen, im SGB V, im Arzneimittelrecht, bei der Einführung des Medizinprodukterechts, im Apothekenrecht, zum Beispiel die Etablierung eines Vertragssystems für die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen in § 12 a Apothekengesetz. Nicht erst an dieser Stelle wird übrigens deutlich, dass Herr Tisch längst in die Fußstapfen seines (und meines) Lehrers Herrn Dr. Pieck getreten ist, der ein solches Vertragssystem in den achtziger Jahren für die Krankenhausapotheken durchsetzte. Auch als Kommentator in der Pharmazeutischen Zeitung und Autor von Kommentaren und Fachartikeln hat er sich einen Namen gemacht. Als Leiter der regelmäßigen Sitzungen der Geschäftsführer und Justitiare der Landesapothekerkammern ist er anerkannter Meinungsführer und Moderator in Fragen des Berufs und Apothekenrechts.
In den letzten Jahren hatte sich Herr Tisch allerdings zunehmend mit der Systemfrage auseinanderzusetzen, genauer: mit der Infragestellung des deutschen Apothekensystems. Während die Interessenten an dieser Systemänderung aus sehr unterschiedlichen Lagern außerhalb und innerhalb der Apothekerschaft stammen, sind die Hebel, mit dem sie das System knacken wollen, fast immer die gleichen, nämlich die Marktfreiheiten der Europäischen Gemeinschaft. Herr Tisch hat hier sehr früh seine ersten Erfahrungen gesammelt, nämlich bei den Auseinandersetzungen um die Werbebeschränkungen der Berufsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, die der EuGH 1993 als Verkaufsmodalitäten einstufte und damit der Messung an der Warenfreiheit entzog. Auch der Versuch eines Mindener Apothekers, dem strafrechtlichen Vorgehen gegen seine Strohmannkette damit zu begegnen, das apothekenrechtliche Mehrbesitzverbot dem Gericht als Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht zu präsentieren, ging damals fehl. Es folgten die nicht ganz so erfolgreichen Auseinandersetzungen um den Versandhandel, um das Kreisgrenzenprinzip bei der Krankenhausversorgung, um den Abholservice von Drogeriemärkten und die Übernahme einer Filialapotheke durch eine niederländische Aktiengesellschaft. Was Herrn Tisch bei diesen Auseinandersetzungen umtreibt, sind nicht irgendwelche diffuse europafeindliche Ressentiments – zumal der EuGH ja durchaus zur Differenzierung fähig ist, sondern die Leichtfertigkeit, mit der die deutsche Politik, die deutsche Öffentlichkeit bereit ist, bewährte, austarierte, in Jahrzehnten gewachsene Strukturen des Sozial- und Gesundheitswesens auf dem Altar vermeintlicher europäischer Zwänge zu opfern, ohne überhaupt zur Kenntnis genommen zu haben, welche Konsequenzen für Land und Leute daraus folgen.
Ich erinnere mich noch sehr genau an die mündliche Verhandlung vor dem EuGH in Luxemburg, als der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland gerade sein Plädoyer zur Verteidigung des deutschen Versandhandelsverbotes beendet hatte und der Anwalt der niederländischen Apotheke triumphierend eine Pressemeldung des Bundesgesundheitsministeriums vom gleichen Tag schwenkte, in der – wie bestellt – die kurz bevorstehende generelle Freigabe des Versandhandels durch den deutschen Gesetzgeber angekündigt wurde. Es ist diese Prinzipienlosigkeit, diese Larmoyanz der aktuellen Gesundheitspolitik, gegen die Herr Tisch sich sehr ernsthaft wendet. Als er 2002 in seinem bemerkenswerten Kommentar „Die Büchse der Pandora“ die zerstörerischen Konsequenzen der Versandhandelsfreigabe auf die gesamte Arzneimittelversorgung aufzeigte, haben ihn manche der Schwarzmalerei und des Herbeiredens negativer Folgen geziehen. Heute findet die Auseinandersetzung um das GKV-WSG genau entlang seiner Argumentationslinien von damals statt. Und auch als er in einem Kommentar vom August diesen Jahres die „Hybris“ einer Gesellschaft beklagte, die sich ausgerechnet von der Öffnung des Apothekenwesens für die Kapitalinteressen globaler Investoren eine bessere Verwendung deutscher Sozialversicherungsgelder verspricht, ging das vielen zu weit. Heute ist noch dem letzten klar, dass sich an der Auseinandersetzung um die saarländische Filialapotheke die Zukunft des deutschen Apothekenwesens entscheiden wird. Dass entgegen allen Unkenrufen die ersten Prozesse im Saarland gegen die Entscheidung des dortigen Gesundheits- und Justizministers erfolgreich waren, ist ein Verdienst von Herrn Tisch, der damit – wiederum entgegen weit verbreiteten Vorurteilen – bewiesen hat, wie weit vorausschauend Verbandsarbeit sein kann.
Für diese Erfolge gratuliere ich Ihnen, lieber Herr Tisch, Sie haben sich um das Apothekenrecht verdient gemacht! Ich wünsche Ihnen für die bevorstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen, aber auch für das aktuelle Ringen um das GKV-WSG weiterhin eine glückliche Hand und verständige Gegenüber. Vor allem wünsche ich Ihnen aber, bei aller Liebe zum Apothekenrecht, dass Sie die nötige Muße und den nötigen Abstand finden, um sich Ihrer Frau und Ihrer Tochter widmen zu können.
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Lebensmittel Recht Preis 2006 verliehen
Am 14. November 2006 wurde im Rahmen des "Deutschen Rechtstages für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel" in Frankfurt am Main der "Lebenmittel Recht Preis 2006" verliehen. Preisträgerin ist RAin Christiane Köber, Bad Homburg.
„Der Lebensmittel Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises.
LAUDATIO FÜR RAin Christiane Köber
von Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG
Unsere Preisträgerin wurde am 1. Weihnachtstag 1960 in Gelsenkirchen, fast auf Schalke, wie sie selbst sagt, geboren. In Gelsenkirchen ist sie auch zur Schule gegangen und hat ihr Abitur gemacht.
Rechtswissenschaft hat sie in Marburg studiert. Ihr Referendariat hat sie in Kassel am Landgericht und am Verwaltungsgericht absolviert.
Nach Bad Homburg kam sie durch ihren Mann, der eine Anstellung am dortigen Klinikum bekam. Da sie arbeiten wollte ist sie einfach zur Wettbewerbszentrale marschiert und hat ihre Arbeitskraft angeboten. Nach einem halben Jahr unbezahlten Praktikums im Jahr 1981 hat sie sich sozusagen eingeschlichen. Tätig war sie dann in verschiedenen bzw. allen Bereichen mit den unterschiedlichsten Branchen. Nachdem die Beschwerden und der Beratungsbedarf in den Bereichen Gesundheit/Lebensmittel immer mehr zunahmen bzw. größer wurde hat die Wettbewerbszentrale Mitte der neunziger Jahre ein Spezialdezernat geschaffen, das seitdem von Frau Köber geleitet wird.
Als ich vor gut zwei Wochen Frau Köber anrief und ihr die frohe Botschaft überbrachte, dass sie die diesjährige Preisträgerin ist, war sie sehr erstaunt und fragte womit sie denn den Preis verdient hätte, wo denn ihre Meriten lägen.
Liebe Frau Köber, wer jährlich etwa 150 Abmahnungen im Lebensmittelbereich verschickt und etwa ein Dutzend Prozesse führt, der ist bekannt wie ein bunter Hund, auch wenn Sie meinen Ihre Meriten liegen mehr im Arzneimittelbereich sowie bei Ärzten und Apothekern.
Durch die Nachzulassung ist aus manchem Arzneimittel ein Lebensmittel geworden, so manche früher lupenreine Pharmafirma hat heute mehr Lebensmittel als Arzneimittel im Produktprogramm. Auch in der Apotheke hat sich das Lebensmittelsortiment stark erweitert und im Supermarkt finden sie heute neben den Lebensmitteln Arzneimittel im Regal. Aber auch in mancher Arztpraxis werden heute Lebensmittel verkauft oder in so genannten Igel-Programmen empfohlen, aber dazu werden wir ja heute noch einiges hören.
Ihre Arbeit, liebe Frau Köber, wird auch im jeweiligen Jahresrückblick auf die Arbeit der Wettbewerbszentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs dokumentiert. Dieser Jahresrückblick umfasste im Jahre 2001 ganze 11 Seiten, im Jahr 2005 waren es bereits 90 Seiten, wobei allein 20 Seiten das Dezernat von Frau Köber betreffen.
Sehr treffend für die Arbeit von Frau Köber ist ein Satz im Jahresrückblick 2001. „Brisante Themen spiegeln sich natürlich auch in den Beschwerden wider. 2001 war das die BSE-Krise. In zahlreichen Beschwerden ging es um die Frage, ob mit BSE frei geworben werden dürfe“.
Mit dem „Ciabatta“-Prozess konnte eine wichtige Frage für die deutschen Backwarenhersteller geklärt werden. Auch ging es um Wundermittel, grüner Tee und Nonisaft, hier hat das Schleswigholsteinische Oberlandesgericht untersagt, dass mit dem Hinweis „Nonisaft lasse Krankheiten verschwinden, stärke die Immunabwehr, vermehre Killerzellen etc., geworben wird.
2002 schreiben Sie, die Tendenz Lebensmitteln den Anschein von Arzneimittel zu verleihen hat nicht nachgelassen. Spitzenreiter 2002 war Aloe Vera, der Saft sollte u.a. bei Aids und Multipler Sklerose helfen.
Schwerpunkt 2003 war die irreführende Werbung im Lebensmittelbereich, besonders bei Säften, z.B. ein Orangen-Gemüse-Passionsfrucht-Getränk, das vorrangig aus Apfelsaft bestand.
2004 gab es 139 Vorgänge im Lebensmittelbereich, wieder ging es um Säfte. Ein Waldfruchtgetränk bestand zum größten Teil aus dem Nicht-Waldfrucht-Apfel.
Das Trendprodukt des Berichtsjahr 2005 waren Rotklee-Kapseln, die Krebszellen hemmen sollten, den Cholesterinspiegel senken und sogar noch der Osteoporse vorbeugen sollten. Eine große Brauerei hatte in einer Studie entdeckt, dass ihr Bier das Risiko einer koronaren Herzkrankheit, Diabetes Mellitus und Osteoporose senkt. Und die antioxidative Wirkung des Hopfens hemmt das Wachstum von Krebszellen. 2005 warf die EU-Verordnung schon ihre Schatten voraus. Auch dazu werden wir heute ja einiges hören.
Den zahlenmäßig größten Anteil an Beschwerdeaufkommen 2005 nahm die Werbung ein, in der einem Lebensmittel eine medizinische Wirkung zugeschrieben wird. Beispielhaft das Arganöl aus Marokko, für das mit der Aussage „antioxidativ, desinfizierend, pilztötend, bakterientötend usw. geworben wurde. Auch wurde mit Anwendungsgebieten chronischer Krankheiten wie Alzheimer oder Parkinson geworben.
Aber auch Heilpilze hatten wundersame Wirkungen und die Polyphenole in der Schokolade sind quasi ein Allheilmittel.
Das sind nur einige Beispiele, liebe Frau Köber, die zeigen, welche wertvolle Arbeit Sie im Lebensmittelrecht-Bereich leisten.
Und wie Sie selbst sagen, setzen Sie sich Tag für Tag leidenschaftlich für fairen Wettbewerb ein! Die Zukunft wird sicher noch mehr Arbeit in Ihr Dezernat bringen. Die Verordnung der EU zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen zu Lebensmitteln enthält ja viel Zündstoff.
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Medizinprodukte Recht Preis 2006 verliehen
Am 10. Oktober 2006 wurde im Rahmen des "Deutschen Medizinprodukte Recht Tages" in Frankfurt am Main der "Medizinprodukte Recht Preis 2006" verliehen. Preisträger ist RA Rainer Hill, BVMed, Berlin.
„Der Medizinprodukte Recht Preis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Vorstand und Verleger der pmi Verlag AG den Hintergrund der Preises.
LAUDATIO FÜR RA Rainer Hill
von RA Dietmar Corts
Rechtsanwalt Rainer Hill ist der diesjährige Preisträger des Medizinprodukterecht Preises. Er ist uns als Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbandes Medizintechnologie e. V. mit Sitz in Berlin bekannt. Nach dem Jurastudium, das er in Bonn abschloss, war er zunächst in Thailand bei der Außenhandelskammer Bangkok und danach in Japan bei der Außenhandelskammer in Tokio tätig. Anschließend arbeitete er bei der Industrie- und Handelskammer in Kassel und wechselte von dort zum Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHT) und war für diesen in Brüssel tätig.
1990 übernahm er die Leitung der Rechtsabteilung des BVMed und wurde 1991 Mitglied der Geschäftsführung des BVMed.
Seit 1995 ist er mit dem BVMed-Geschäftsführer Joachim Schmitt Autor des WiKo – Wiesbadener Kommentar zum Medizinprodukterecht. Der Wiko ist der erste deutsche Fachkommentar zum Medizinproduktegesetz. Rainer Hill ist auch Autor der mehrbändigen BVMed-Informationsserie „Medizinprodukterecht“ und der „BVMed-Richtlinien zum Nachweis der Qualifikation zum Medizinprodukteberater“.
Schließlich wurde er im Jahre 2000 an seiner Heimatuniversität in Bonn Lehrbeauftragter für den Bereich „Pharmarecht“ im Studiengang „Master of Drug Regulatory Affairs“.
2001 wurde er dann zum Abschlussprüfer des genannten Studiengangs bestellt. Ebenfalls seit 2001 ist er Mitglied der EUCOMED „Legal Issues Group“. Rainer Hill ist Mitglied des Herausgeberbeirats der Zeitschrift „Medizin Produkte Recht“, die seit 2001 im pmi-Verlag der Verlegerfamilie Hoffmann erscheint. Weiter ist er Mitglied des Herausgeberbeirats der Internet-Zeitschrift „Journal of Medical Device Regulation“ (JMDR).
Uns ist Rainer Hill als engagierter Verfechter der freien Marktwirtschaft im Medizinproduktebereich und der Stärkung der Selbstverantwortlichkeit der im Medizinproduktebereich tätigen Leistungserbringer bekannt. Großen Raum in seiner Tätigkeit nehmen die Bereiche Wertigkeit der CE-Kennzeichnung, die Abgrenzung zur Sicherheit zwischen MPG und SGB V und die Vermeidung von Doppelvoten bei klinischen Prüfungen ein. Er hat eine große Zahl von Aufsätzen und Ausarbeitungen zum Medizinproduktebereich veröffentlicht und ist uns als regelmäßiger Vortragsteilnehmer des jährlich von der Verlegerfamilie Hoffmann veranstalteten Deutschen Medizinprodukte Recht Tages bekannt. Ich wünsche Herrn Rainer Hill weiterhin viel Erfolg in seiner Arbeit für das Medizinprodukterecht und gehe davon aus, dass die Verleihung des „Medizinprodukterecht Preises 2006“ ihn weiter hierzu anspornen wird.
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Deutscher Qualitätspreis 2006 verliehen
Am 27. September 2006 wurde im Rahmen des "Deutschen Qualitätstages im Gesundheitswesen" in Frankfurt am Main der "Deutsche Qualitätspreis 2006" verliehen. Preisträger ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin.
„Der Qualitätspreis" wird als demokratischer Preis vergeben und ist mit keinerlei Preisgeldern oder anderen geldwerten Vorteilen verbunden“, erläuterte Peter Hoffmann, Geschäftsführer des pmi Verlages den Hintergrund der Preises.
LAUDATIO FÜR DIE KBV
von Peter Hoffmann
Wer heute auf der Homepage der KBV eine Suchanfrage unter dem Stichwort „Qualitätssicherung“ eingibt, erhält den Hinweis, dass 133 Seiten gefunden wurden, die der Suchanfrage entsprechen. Seit 1988 ist der Arzt berufrechtlich zur Qualitätssicherung verpflichtet. 1989 wurde die Qualitätssicherung im Gesundheitsreformgesetz rechtlich verankert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat schon damals Qualitätssicherungs-Richtlinien erlassen, die die Prüfung der ärztlichen Leistungen ermöglichen und bei Unzulänglichkeiten sogar eine Streichung des Honorars vorsah. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass die KBV sozusagen die Lokomotive für das Qualitätsmanagement der niedergelassenen Ärzte war und ist. Ich will nur drei Bereiche beispielhaft herausgreifen, die Qualitätszirkel, die Qualitätsberichte und als neustes „Qualitäts-Kind“ – QEP Qualität und Entwicklung in Praxen. 1994 gab es bei den KVen 10 Qualitätszirkel, ein kleiner Anfang. Im Jahr 1990 hat die KV Hessen bundesweit den ersten Qualitätszirkel gegründet, heute gibt es 882 aktive Zirkel allein in Hessen. Übrigens wurde die KV Hessen dafür 2002 mit dem Qualitätspreis ausgezeichnet. Bundesweit gibt es heute mehrere Tausend solcher Qualitätszirkel. Diese Qualitätszirkel werden in der vertragsärztlichen, ambulanten Versorgung, als zentrales Verfahren zur Verbesserung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität genutzt.
Aus diesem Grund sind Zielsetzung und Methode vertragsärztlicher Qualitätszirkel in der Qualitätssicherungsrichtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 2002 beschrieben, diese Richtlinien wurden kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt.
Qualitätsberichte sind in § 136 des Sozialgesetzbuches V vorgeschrieben. Die KBV stellt jährlich einen Qualitätsbericht vor. Der Qualitätsbericht dokumentiert überzeugend, was in den Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV alles gemacht wird, um die Qualität der vertragsärztlichen Leistungen zu sichern und zu fördern. Drei Aspekte stehen dabei im Vordergrund: erstens wird der Zugang zur Leistung als Qualitätsmerkmal erstmals im Vergleich für spezielle Leistungen dargestellt, zweitens wird gezeigt, wie mit einem guten Qualitätsmanagement, das auf eine optimale Organisation der Praxis erheblich Einfluss hat, nicht nur Fehler vermieden werden können, sondern auch die Ausrichtung auf die Patienten deutlich verbessert wird, drittens geht es um die klassische Qualitätssicherung, die nach wie vor unverzichtbare Basis für Qualität in der ärztliche Behandlung ist.
Die Weiterentwicklung der Qualität der Medizin durch die KBV zeigt sich auch im Zertifizierungssystem QEP. Vor wenigen Tagen wurden die ersten QEP-Zertifizierungsurkunden übergeben.
Bei QEP stehen die Patientenorientierung sowie die reibungslose und qualitätsgesicherte Versorgung in den Praxen im Mittelpunkt. Entwickelt wurde das Programm von Praktikern für Praktiker. QEP erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zum Qualitätsmanagement und ist kompatibel mit anderen marktgängigen Qualitätsmanagement-Programmen.
QEP ist ein speziell auf den vertragsärztlichen und –psychotherapeutischen Versorgungsbereich zugeschnittenes Programm zum Qualitätsmanagement (QM), das ein Team aus Medizinern, Mitarbeitern der Kassenärztlichen Vereinigung (KVen) und QM-Experten unter dem Dach der KBV entwickelt hat. Kernstück des Systems ist ein Qualitätskatalog, der in der Erprobungsphase von 60 Pilotpraxen getestet wurde. An den seit Februar 2005 sattfindenden QEP-Einführungsseminaren bei KVen und Berufsverbänden haben bislang über 9.000 Praxisinhaber und –mitarbeiter teilgenommen.
Dies Zahlen zeugen, das das Interesse an Qualitätsmanagement bei den Ärzten ungebrochen ist.
Die KBV hat sich mit einer Vielzahl von Aktivitäten und die Qualität im Gesundheitswesen verdient gemacht und erhält damit zu Recht den Deutschen Qualitätspreis im Gesundheitswesen.
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